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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen | Brautliebe Solingen | Anna Fröhlich

 

I. Vertragsabschluss
Mit Entgegennahme der vom Besteller unterzeichneten Kaufvertrages bzw. Bestellung durch den Verkäufer ist der Vertrag auf der Grundlage der vorseitig festgelegten Vereinbarungen und der nachstehenden Bedingungen zustande gekommen.

II. Vertragsverletzungen und Rücktritt
Die Ware ist von Umtausch und Rückgabe ausgeschlossen. Erfolgt die Abnahme der bestellten Ware nicht spätestens innerhalb eines Monats nach dem ursprünglich vereinbarten Abholtermin bzw. nach dem in der Bestellung vorgesehenen Abruftermin, ist der Verkäufer berechtigt, dem Käufer eine Nachfrist von mindestens 2 Wochen zu setzen. Nach fruchtlosem Fristablauf ist der Verkäufer berechtigt, unabhängig von der Abholung der Ware Vorauszahlungen zu verlangen.

III. Zahlung und Folgen von Vertragsverletzungen
Bei allen Bestellungen ist spätestens innerhalb von 7 Tagen, nach Vertragsabschluss eine Anzahlung in Höhe von 50% des Warenwertes zu leisten. Wir behalten es uns vor, die Ware erst nach Eingang der Anzahlung beim Hersteller zu bestellen. Die restlichen 50% des Kaufpreises sind nach Eingang des Artikels, jedoch spätestens vor der Anpassung durch die Schneiderin, ohne Abzug von Rabatten zu bezahlen.

IV. Termine und Fristen für unsere Lieferungen
Falls der Verkäufer den zugesagten Liefertermin nicht einhalten kann, muss der Käufer diesem eine angemessene Nachfirst von mindestens zwei Wochen ab dem zugesagten Liefer- /Abholungstermin einzuräumen. Soweit zwischen zugesagtem Liefertermin und Hochzeitstermin des Käufers allerdings ein Zeitraum von weniger als zwei Wochen liegt, beträgt die seitens des Käufers zu setzende und angemessene Nachfrist zumindest fünf Werktage. Liefert der Verkäufer sodann nicht innerhalb der ihm gesetzten Nachfirst, so kann der Käufer von Vertrag zurücktreten.

Falls unsere Lieferungen durch unsere Vorlieferanten unmöglich oder nicht rechtszeitig geliefert werden können, sind wir berechtigt vom Vertrag zurückzutreten.

Teilabholungen sind zulässig, wenn sie dem Käufer zumutbar sind; d.h. wenn der bestellte Gesamtumfang in selbständig nutzbare Teile aufteilbar ist.

V. Mängelrüge und Gewährleistung
Mängelrügen sind schriftlich zu erheben. Offensichtliche Mängel können nur binnen 24 Stunden nach Abholung der Ware gerügt werden. Als Gewährleistung kann der Käufer grundsätzlich zunächst nur Nachbesserung verlangen. Der Verkäufer kann statt nachzubessern eine Ersatzsache liefern.

Der Käufer kann Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) oder Herabsetzung des Preises (Minderung) verlangen, wenn nach Einräumung einer angemessenen Frist die Nachbesserung fehlgeschlagen oder eine Ersatzlieferung nicht möglich ist. Dasselbe gilt in Fällen, in denen eine Nachbesserung unmöglich oder ernsthaft und endgültig verweigert wird.

Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf solche Schäden, die nach Übergabe der Ware beim Kunden durch Nutzung und unsachgemäße Behandlung entstehen.

Alle Kleider bzw. Kleiderstücke werden in Handarbeit hergestellt. Es handelt sich grundsätzlich um Einzelstücke wo geringfügige Differenzen in der Ausfertigung vorbehalten sind. Änderungskosten sind grundsätzlich nicht im Preis enthalten und werden separat in Rechnung gestellt.

Handelsübliche, dem Käufer zumutbare Farb- und Stoffabweichungen oder produktionsbedingte Abweichungen von Kleiderstücken, bleiben vorbehalten.

Die angegebenen Maßangaben der bestellten Ware sind annähernd. Abweichungen sind zulässig, sofern sie dem Käufer zumutbar sind.

Mängel, die durch Dritte verursacht werden, wie z. B eine selbständige Schneiderin, liegen außerhalb unserer Haftung. Die Regulierung des Schadens liegt ausschließlich bei der dritten Person.

Zahlungseinbehalte werden aufgrund von Mängelrügen durch Dritte nicht akzeptiert.

VI. Kaufpreissicherung
Die Ware bleibt bis zu vollständiger Erfüllung aller Verbindlichkeiten aus diesem Vertragsverhältnis Eigentum des Verkäufers.

VII. Zusatzleistungen
Sonderbestellungen seitens des Kunden werden soweit wie möglich berücksichtigt. Diese Leistungen werden zu angemessenen Preisen in Rechnung gestellt und sind spätestens bei Abnahme zu zahlen.

VIII. Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für sämtliche Streitigkeiten unser Geschäftssitz bzw. die dafür zuständigen Gerichte.


 

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